in der vom Fakultätsrat am 29. 5. 1991 beschlossenen Form;
geändert am 31. Januar 92, aufgrund neuer Vorschläge des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Aufgrund von § 51 Abs. 1 S. 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Tübingen am 24. März 1992 die nachstehende Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik beschlossen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat seine Zustimmung mit Erlaß vom 8. Mai 1992, Az.: 818.126/8, erteilt.
Diplom-Vorprüfung
Diplomprüfung
Schlußbestimmungen
Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß
des Informatik-Studiums. Durch die Diplomprüfung soll
festgestellt werden, ob der Kandidat/die Kandidatin[*) Im
folgenden bedeutet "Kandidat" immer zugleich auch "Kandidatin".
Entsprechendes gilt für andere Personenbezeichnungen.] die für
den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse
erworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und
die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und
Erkenntnisse der Informatik anzuwenden.
Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird der Diplomgrad
"Diplom-Informatiker" bzw. "Diplom-Informatikerin" (Dipl.-
Inform.) verliehen.
1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend= eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.Im Zeugnis dürfen nur diese Noten verwendet werden.
Zur differenzierten Bewertung ausreichender Leistungen können im Bereich von 1,0 bis 4,0 Zwischenwerte durch Erhöhen oder Erniedrigen der Notenziffer um 0,3 gebildet werden. Diese Noten sind bei der Berechnung der Gesamtnote zu verwenden. Zur Bewertung nicht ausreichender Leistungen dient die Note "nicht ausreichend" (5,0).
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten in den einzelnen Prüfungsfächern. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 = sehr gut bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gut bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = befriedigend bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = ausreichend.Satz 3 gilt für die Fachnoten in den einzelnen Prüfungsfächern entsprechend. Bei der Bildung der Fachnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Prüfung im Nebenfach wird entsprechend der Regelung der zuständigen Fakultät abgehalten.
Mit dem Zeugnis wird dem Kandidaten eine Diplomurkunde
ausgehändigt, das die Verleihung des akademischen Grades
beurkundet. Als Datum der Diplomurkunde zählt der Tag, an dem
alle Prüfungsleistungen erfüllt sind. Die Diplomurkunde wird
vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Dekan der
Fakultät für Informatik unterzeichnet und mit dem Siegel der
Fakultät versehen.
Die Entziehung des akademischen Grades richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Wird die ordnungsgemäße Durchführung einer Teil- oder
Fachprüfung angezweifelt, so kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei dem Prüfungsausschuß
der Fakultät für Informatik schriftlich Einspruch eingelegt
werden. Die Möglichkeit, Widerspruch nach der
Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen, bleibt hiervon
unberührt.
Nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes ist dem
Kandidaten Einsicht in die ihn betreffenden Prüfungsakten zu
gewähren.
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung
im Amtsblatt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-
Württemberg in Kraft.